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Die Integrationskurse sind für jene ausländischen Mitbürger gedacht, welche die sogenannte Integrationsvereinbarung erfüllen müssen. Die Integrationsvereinbarung hat zum Ziel, dass Immigranten die deutsche Sprache, insbesondere Lesen, Schreiben, Hören und Sprechen, erlernen, um am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben in Österreich teilnehmen zu können.
Integrationsvereinbarung
Die Integrationsvereinbarung gilt für Drittstaatsangehörige:
- Die sich nach dem 1. Jänner 1998 mit Erstniederlassungsbewilligung in Österreich niedergelassen haben oder
- Denen ab 1. Jänner 2003 eine Erstniederlassungsbewilligung erteilt wird
Ausnahmen:
- Personen, die eine schriftliche Erklärung abgeben, dass der Aufenthalt in Österreich nicht länger als zwölf Monate innerhalb von zwei Jahren dauert (in dem Fall ist kein Verlängerungsantrag im Inland möglich)
- Kinder, die das neunte Lebensjahr noch nicht vollendet haben
- Alte oder kranke Personen
- Die Verpflichtung zur Erfüllung der Integrationsvereinbarung besteht nicht, wenn diese (nach dem Fremdengesetz 1997) am 1. Jänner 2006 bereits erfüllt wurde oder die betreffende Person von der Erfüllung ausgenommen war. Die neuen Regelungen nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz gelten auch dann nicht, wenn vor dem 1. Jänner 2006 mit der Erfüllung der Integrationsvereinbarung begonnen wurde und diese bis spätestens 31. Dezember 2006 erfüllt wurde.
Für die Umsetzung der Integrationsvereinbarung ist der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) mitverantwortlich. Die Vereinbarung verlangt von Migranten den Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem A2-Niveau des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen. Um dieses Niveau zu erlangen, gibt es spezielle Deutschintegrationskurse im Ausmaß von 300 Stunden. Am Ende der Kurse gibt es eine spezielle Integrationsprüfung. Wird die Prüfung positiv absolviert, erhält der Teilnehmer ein Kurszeugnis, das bei der Niederlassungsbehörde zur Verlängerung des Aufenthaltes verwendet werden kann.
Die Integrationsvereinbarung gilt in folgenden Fällen als erfüllt:
- Erfolgreicher Abschluss eines Deutsch-Integrationskurses bei einem ÖIF-zertifizierten Kursinstitut wie der DeutschAkademie
- Mindestens fünfjähriger Besuch einer Pflichtschule in Österreich sowie der positive Abschluss im Fach Deutsch oder der positive Abschluss im Fach Deutsch auf Niveau der neunten Schulstufe
- Positiver Abschluss im Fach Deutsch an einer ausländischen Schule (Niveau der neunten Schulstufe)
- Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse – z.B. durch ein ÖSD-Prüfungszertifikat auf dem Niveau A2 Grundstufe Deutsch
- Nachweis eines Schulabschlusses, der der allgemeinen Universitätsreife oder einem Abschluss in einer berufsbildenden mittleren Schule entspricht
- Lehrabschlussprüfung gemäß dem Berufsausbildungsgesetz
- „Niederlassungsbewilligung – Schlüsselkraft“ oder eine besondere Führungskraft im Sinne des § 2 Absatz 5a AuslBG und deren Familienangehörige
Integrationsgutscheine
Die Integrationsgutscheine erhält man bei der MA 35 – Magistrat für Einwanderung, Staatsbürgerschaft und Standesamt und ist zwei Jahre ab Ausstellungsdatum gültig.
Informationen zur MA 35 finden Sie hier.
A, Gelber Integrationsgutschein-Sprache des Innenministeriums
Migranten aus Drittstaatenländern, welche die Integrationsvereinbarung erfüllen müssen, erhalten als finanzielle Unterstützung zur Erreichung des A2-Niveaus den sogenannten „Integrationsgutschein-Sprache“. Der Gutschein kann in der DeutschAkademie für Integrationskurse eingelöst werden. Der Teilnehmer bezahlt zuerst selbst die gesamten Kurskosten und erhält nach erfolgreicher Absolvierung der Integrationsprüfung bis zu 50% der Kosten vom Integrationsfonds rückerstattet.
B, Wiener Sprachgutscheine
Wiener Neuzuwanderer haben die Möglichkeit, durch finanzielle Unterstützung der Stadt einen Teil der Kosten für ihren Deutsch-Integrationskurs abzudecken. Der Gutschein kann ausschließlich für einen Deutsch-Integrationskurs verwendet werden.
Den Wiener Sprachgutschein 2008 im Wert von 300 Euro (drei mal 100 Euro) erhalten alle neuen Zuwanderer direkt bei der MA 35, wenn sie
- Nach dem 1. Jänner 2008 als sogenannte Drittstaatsangehörige eingewandert sind und
- Ihre Erstniederlassungsbewilligung oder erstmals einen Aufenthaltstitel als Familienangehöriger bekommen haben.
Auch die Wiener Sprachgutscheine 2007 können bei der DeutschAkademie für Deutsch-Integrationskurse noch bis 30 Monate nach Ausstellungsdatum eingelöst werden.
Bei der gleichzeitigen Buchung zweier Kurse kann man einen Gutschein im Wert von €100 einlösen, ab drei Kursen €200 und ab vier Kursen €300.
Deutsch-Integrationskurse bei der DeutschAkademie
Die Integrationskurse bei der DeutschAkademie umfassen insgesamt fünf Kursstufen: 1A, 1B, 2A, 2B und M1(1). Jeder Kurs dauert vier Wochen und findet jeweils von Montag bis Donnerstag drei Stunden täglich statt. Die DeutschAkademie bietet jeden Monat Integrationskurse verschiedener Kursstufen um 12.00, 15.00 und 18.00 an. Am Ende des letzten Integrationskurses findet die Integrationsprüfung statt. Wenn der Teilnehmer die Prüfung positiv absolviert, erhält er ein Kurszeugnis und bekommt vom Integrationsfonds bis zu 50% der Kurskosten rückerstattet.
Teilnehmer, die bereits über Grundkenntnisse der deutschen Sprache verfügen, können auch in eine höhere Kursstufe als 1A einsteigen. Dazu ist es notwendig, zuerst einen Einstufungstest bei uns zu machen, um zu sehen, in welche Kursstufe der Teilnehmer einsteigen kann.
Berechnungsbeispiel:
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