Einreisebestimmungen
Ob ein gültiger Reisepass für die Einreise nach Österreich genügt oder zusätzlich ein Visum beantragt werden muss, ist unserer alphabetischen Auflistung der entsprechenden Länder zu entnehmen. Da für Einwohner von EU-Staaten dieselben Bestimmungen gelten, sind diese Länder als EU-Staaten zusammengefasst.
Visum
Ein Visum kann nur im Ausland beantragt werden und wird für maximal sechs Monate ausgestellt. Dafür zuständig ist die österreichische Vertretung: das entsprechende österreichische Konsulat oder die österreichische Botschaft. Welche Dokumente und Unterlagen für die Ausstellung eines Visums erforderlich sind, erfährt man dort. Bei der Antragstellung wird auf Vollständigkeit größten Wert gelegt. Ein nicht vollständig ausgefüllter Antrag kann zur Ablehnung eines Visum-Ansuchens führen.
Das Visum in Österreich zu verlängern, ist nicht möglich.
Aufenthaltserlaubnis
Die Erstellung der Aufenthaltserlaubnis erfolgt in Österreich, dauert oft zwei bis drei Monate und kann unbefristet sein. Bei der ersten Einreise in Österreich ist es wichtig, dass das Datum der Einreise mit einem Einreisestempel im Reisepass vermerkt wird. Nur so kann die Aufenthaltsgenehmigung problemlos beantragt werden. Sollte keine Grenzkontrolle vor Ort sein, kann man bei der örtlichen Polizeidienststelle einen Stempelvermerk über die Ankunft holen.
Aktuelle Visabestimmungen
Auskünfte über aktuelle Visabestimmungen mit Ihrem Herkunftsland finden Sie auf der Seite vom Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres: