Visum ÖsterreichDeutschkurs plus Visum: 15 Stunden pro Woche Deutsch lernen und ein Visum für Österreich bekommen
Österreich ist für Menschen aus aller Welt ein attraktives Reiseziel, privat wie beruflich. Doch wer nicht aus einem Mitgliedstaat des Schengenraums kommt, benötigt unter Umständen ein Visum für Österreich. Informieren Sie sich, ob das auch auf Sie zutrifft – zum Beispiel bei der Österreichischen Botschaft oder beim Generalkonsulat Ihres Landes. Wenn dies der Fall ist, können Sie ein Visum auch über die Buchung eines unserer speziellen Visakurse in Wien beantragen. Wie das geht, erfahren Sie hier.Sprachvisum: Deutschkurs plus Visum
Wer privat oder beruflich einen Deutschkurs machen will, kann auf dieser Grundlage ein Visum beantragen, auch Sprachvisum genannt. Die Sprachkurse müssen mindestens 15 Wochenstunden umfassen und sind zeitlich begrenzt.
In der DeutschAkademie bieten wir Ihnen einen Deutsch-Sprachkurs, der speziell auf diese Anforderungen zugeschnitten ist: unseren Visakurs, der montags bis donnerstags vor Ort in Wien und freitags und samstags online stattfindet.
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Damit Sie den Sprachkurs bald und problemlos besuchen können, begleiten wir Sie hier durch alle wichtigen Fragen auf dem Weg zum Visum für Österreich:
- Welches Visum brauche ich für einen Sprachkurs in Österreich?
- Welche Voraussetzungen muss ein Sprachkurs für ein Visum Österreich erfüllen?
- Welche Kurse der DeutschAkademie eignen sich speziell für ein Sprachvisum in Österreich?
- Wie bekomme ich die Kursbestätigung der DeutschAkademie zur Vorlage bei der Österreichischen Botschaft?
- Wo beantrage ich das Sprachvisum Österreich?
- Was passiert, wenn ich kein Visum bekomme?
- Kann ich mein Sprachkursvisum verlängern?
- Was kann ich mit meinem Sprachvisum Österreich nicht machen?
- Checkliste: Was brauche ich für den Antrag eines Sprachvisums?
- Weiterführende Links
Welches Visum brauche ich für einen Sprachkurs in Österreich?
Je nach Dauer Ihres Sprachkurses in Österreich brauchen Sie unterschiedliche Visa:
- Schengen-Visum Typ C für Kurzzeitaufenthalte: Wenn Ihr Sprachkurs nicht länger als 90 Tage dauert, können Sie mit einem Schengen-Visum einen Sprachkurs besuchen.
- Sprachvisum Österreich Typ D für Langzeitaufenthalte: Wer länger als 90 Tage, bis maximal sechs Monate, bleiben möchte, kann ein Visum D beantragen, unter anderem für die Teilnahme an Sprachkursen.
- Studienvorbereitendes Sprachvisum: Ein solches Visum ist erforderlich, wenn Sie den Sprachkurs zur Vorbereitung auf ein Studium an einer Universität in Österreich belegen.
- Aufenthaltserlaubnis: Eine Aufenthaltserlaubnis für Österreich wird vor Ort beantragt und dauert oft zwei bis drei Monate. Sie kann oft unbefristet sein. Bei der ersten Einreise in Österreich ist es wichtig, dass das Datum der Einreise mit einem Einreisestempel im Reisepass vermerkt wird. Nur so kann die Aufenthaltsgenehmigung problemlos beantragt werden. Sollte keine Grenzkontrolle vor Ort sein, kann man bei der örtlichen Polizeidienststelle einen Stempelvermerk über die Ankunft holen.
Welche Voraussetzungen muss ein Sprachkurs für ein Sprachvisum Österreich erfüllen?
Als Voraussetzung für ein Sprachvisum Österreich eignet sich ein Intensivsprachkurs für mehr als 90 Tage. Die Voraussetzungen, damit Ihr Sprachvisum Österreich genehmigt wird:
- Die Kursdauer ist begrenzt auf 3 bis 6 Monate.
- Der Deutschkurs hat mindestens 15 Unterrichtsstunden pro Woche.
Wenn Sie ein Visum für 6 Monate beantragen möchten, können Sie 6 Intensivkurse für die Dauer von 6 Monaten buchen. In unserem Kursprogramm finden Sie weitere Informationen zu den Intensivkursen. Die Kurse beginnen jeden Monat, die Termine finden Sie hier.
Welche Kurse der DeutschAkademie eignen sich speziell für ein Sprachvisum in Österreich?
Der Visakurs der DeutschAkademie ist speziell für diese Zwecke konzipiert. Dieser Deutschkurs ist eine Kombination aus einem Intensivkurs und jeweils einem Pluskurs freitags und samstags. Mit sogar 18 Stunden pro Woche erfüllt der Visums-Sprachkurs alle behördlichen Voraussetzungen, um ein Visum für Österreich zu erhalten.
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Wie bekomme ich die Bescheinigung der DeutschAkademie zur Vorlage bei der österreichischen Botschaft?
Sobald die Kursgebühren für Ihren Deutschkurs auf unserem Konto eingegangen sind, können Sie sich die Anmeldebestätigung mit allen Kursdetails im Webshop herunterladen. Diese reichen Sie dann mitsamt allen anderen Antragsunterlagen für das Visum Österreich bei der österreichischen Auslandsvertretung ein (siehe Checkliste der österreichischen Botschaft).
Tipp
Bei der Visabehörde müssen Sie eine „echte“ Wohnadresse angeben, die Adresse der DeutschAkademie gilt nicht als Wohnadresse.
Wo beantrage ich das Sprachvisum für Österreich?
Den Antrag für ein Visum Österreich reichen Sie ausgefüllt und unterschrieben samt allen erforderlichen Nachweisen persönlich bei der österreichischen Botschaft oder dem zuständigen Konsulat an Ihrem Wohnort ein. Wir empfehlen Ihnen, sich möglichst frühzeitig mit der österreichischen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland in Verbindung zu setzen. Denn die Bearbeitung kann bis zu vier Monate dauern.
Was passiert, wenn ich kein Visum bekomme?
Sollten Sie für Ihren gebuchten Deutschkurs doch kein Visum für Österreich bekommen, dann erstatten wir die Kursgebühren bis 14 Tage vor Beginn Ihres Deutschkurses vollständig zurück. Falls Sie uns eine Kopie des Ablehnungsbescheides zukommen lassen, ist eine Stornierung auch bis zu 7 Tage vor Beginn Ihres Deutschkurses kostenlos möglich.
Kann ich mein Sprachkursvisum verlängern?
Ihr Sprachkursvisum für Österreich wird zunächst für drei Monate erteilt. In einigen Fällen kann es bis zu weitere 3 Monate bei Ihrer zuständigen Ausländerbehörde verlängert werden.
Was kann ich mit meinem Sprachvisum Österreich nicht machen?
in ein Studenten- oder Bewerbervisum ändern
ein Universitätsstudium beginnen
eine Zulassung zur Universität beantragen
eine Arbeitserlaubnis beantragen
eine Erwerbstätigkeit ausüben
Checkliste: Was brauche ich für den Antrag eines Sprachvisums?
Eine Checkliste mit allen Dokumenten, die Sie für den Antrag eines Visums Österreich bei der österreichischen Auslandsvertretung abgeben müssen, finden Sie in den entsprechenden Merkblättern zum „Visum zur Aufnahme eines Sprachkurses“ in der Österreichischen Botschaft Ihres Landes. Auch hier haben wir Ihnen eine Liste zusammengestellt – doch so etwas kann sich ändern, also ohne Gewähr. Bitte erkundigen Sie sich in jedem Fall nach den aktuellen Gegebenheiten in Ihrem Land.
Checkliste
- Zwei Antragsformulare – vollständig auf Deutsch ausgefüllt und unterschrieben
- Ein gültiger Reisepass (das bedeutet: mit einer Gültigkeitsdauer von mindestens 3 Monaten nach dem geplanten Rückreisedatum, nicht älter als 10 Jahre, enthält mindestens zwei leere Visumseiten)
- Zwei aktuelle biometrische Passfotos
- Nachweis über Intensivsprachkurs (mindestens 15 Stunden Unterricht pro Woche)
- Bestätigung über die Anzahlung der Kursgebühr
- Krankenversicherung für die Dauer des Sprachkurses
- Nachweise über gesicherten Lebensunterhalt: Sperrkonto, Abgabe einer Verpflichtungserklärung durch Dritte auf amtlichem Vordruck oder notariell beglaubigte Erklärung der Eltern, mit Nachweisen über das Einkommen der Eltern in den letzten sechs Monaten
- Nachweis über Hauptwohnsitz in Österreich: Bescheinigung über die Anmeldung der Wohnung (Meldebestätigung), Mietvertrag und Einzugsbestätigung des Vermieters, Motivationsschreiben für den Besuch des Sprachkurses
Haben Sie weitere Fragen zu unseren Sprachkursen? Kontaktieren Sie uns, wir beantworten gerne Ihre Fragen.
Weiterführende Links
Auskünfte über aktuelle Visabestimmungen für Ihr Herkunftsland finden Sie unter